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   BVerwG, 05.03.1970 - II WD 90.69   

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https://dejure.org/1970,2851
BVerwG, 05.03.1970 - II WD 90.69 (https://dejure.org/1970,2851)
BVerwG, Entscheidung vom 05.03.1970 - II WD 90.69 (https://dejure.org/1970,2851)
BVerwG, Entscheidung vom 05. März 1970 - II WD 90.69 (https://dejure.org/1970,2851)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung eines Soldaten wegen Trunkenheit am Steuer - Verhängung einer Disziplinarstrafe gegen einen Soldaten wegen eines Dienstvergehens in Form der Kürzung des Gehalts um ein Zwanzigstel - Strafzumessung im Rahmen der Verhängung einer Laufbahnstrafe durch das ...

 
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  • BDH, 20.09.1967 - II WD 24/67

    Disziplinarische Konsequenzen der Trunkenheitsfahrt eines Soldaten der Bundeswehr

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1970 - II WD 90.69
    Darüber hinaus hat er es in jüngeren Entscheidungen für vertretbar erachtet, der Art des strafgerichtlich für die Trunkenheit am Steuer festgesetzten Strafübels einen gewissen Einfluß auf die erforderliche disziplinare Reaktion einzuräumen und dort, wo der Ausgang des Strafverfahrens die erzieherische Funktion der Disziplinarstrafe weitgehend miterfüllt, von einer Laufbahnstrafe abzusehen und sich mit einer einfachen Disziplinarstrafe zu begnügen (Urteile vom 20. September 1967 - II WD 24/67 - und vom 14. Mai 1969 - II WD 9/69).
  • BGH, 09.12.1966 - 4 StR 119/66

    Fahruntüchtigkeit auf Grund Alkoholgenusses - Fahrlässige Gefährdung des

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1970 - II WD 90.69
    Hinzu kommt, daß die alkoholische Beeinflussung, unter der er sich in den frühen Nachmittagsstunden des 12. April 1969 an das Lenkrad seines Personenkraftwagens gesetzt hat, mit 2, 1 Promille ganz erheblich über die Blutalkoholkonzentration von 1, 3 Promille hinausgegangen ist, von der an Kraftwagenfahrer nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH NJW 1967, 116) absolut fahruntauglich sind.
  • BVerwG, 14.05.1969 - II WD 9.69

    Disziplinarstrafe gegen einen Soldaten wegen eines Diensvergehens in Form einer

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1970 - II WD 90.69
    Darüber hinaus hat er es in jüngeren Entscheidungen für vertretbar erachtet, der Art des strafgerichtlich für die Trunkenheit am Steuer festgesetzten Strafübels einen gewissen Einfluß auf die erforderliche disziplinare Reaktion einzuräumen und dort, wo der Ausgang des Strafverfahrens die erzieherische Funktion der Disziplinarstrafe weitgehend miterfüllt, von einer Laufbahnstrafe abzusehen und sich mit einer einfachen Disziplinarstrafe zu begnügen (Urteile vom 20. September 1967 - II WD 24/67 - und vom 14. Mai 1969 - II WD 9/69).
  • BVerwG, 05.03.1968 - II WD 2.68

    Trunkenheitsfahrt eines Soldaten als Dienstvergehen - Gleichbehandlung von

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1970 - II WD 90.69
    Diesen Grundsatz aufzugeben, verbietet sich, wie der Senat in seinem Urteil vom 5. März 1968 - II WD 2/68 - (NZWehrr 1969, 29 = RiA 1969, 19) ausgeführt hat, einmal wegen der Gefährlichkeit des Pflichtenverstoßes, den sich häufig selbst gut beurteilte und zuverlässige Soldaten zuschulden kommen lassen, und zum anderen wegen der starken Ansehensschädigung, die mit ihm für den betreffenden Soldaten und die Bundeswehr als solche regelmäßig verbunden zu sein pflegt.
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